Unsere Öffnungszeiten
Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie da:
Praxis Wachsmuthstraße: Mo - Fr 08:45 - 16:00 Uhr
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Unsere neuen AGB:
Ziel der podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Nägeln am Fuß. Sie verläuft präventiv, therapeutisch oder rehabilitativ am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Nur PodologINNen ist es gestattet, am geschädigten/erkrankten Fuß tätig zu werden. Hierzu sollte eine ärztliche Verordnung vorliegen.
Risiken bei der Behandlung:
In der podologischen Behandlung kann es durch den Einsatz von schneidenden und schleifenden Instrumenten akzidentiell (Unfall, ungewollt, nicht planmäßig) zu Verletzungen (Schnitt-, Schleif- und Stichverletzungen) kommen. Risiken und Komplikationen könnten folglich Wunden, Infektionen, Wundheilungsstörungen und Vernarbungen an Haut und Nägeln sein, die ggfs. weiterer Versorgung bedürfen. Unsere Maßnahmen der Hygiene lassen eine geringe Infektionsrate erwarten, erfordern aber auch die Mithilfe des Patienten/der Patientin.
Im Zusammenhang mit der Behandlung kommen Pflegeprodukte, Desinfektionsmittel und andere Materialien (Verbandsstoffe, selbstklebende Wundschnellverbände (Pflaster), Salben/Pharmaka, Materialien der Nagelprothetik oder Orthesentechnik/Abdruckmassen) zur Anwendung, durch die allergische Reaktionen wie Juckreiz, Rötung oder Hautausschlag auftreten können.
bekannte Allergien (Allergie-Pass vorhanden, vorgelegt) □ Ja □ Nein
wenn „ja“ welche:
Ich bestätige, dass die Beratung und Information ausführlich und verständlich war und ich über die Behand-lungsrisiken ausreichend aufgeklärt wurde. Weitere Fragen wurden mir beantwortet.
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Unterschrift Patient/in; gesetzliche/r Vertreter/in
Vereinbarung für gesetzlich versicherte PatientINNen mit Heilmittelverordnung:
- die ärztliche Verordnung ist bei der 1. Behandlung (Erst- und Folgeverordnung) vorzulegen
- auch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden in meiner Praxis versorgt
- sie haben die Vergütung für die Behandlung nach §614 BGB sofort nach der Leistung am Behandlungstag in bar oder mit Kartenzahlung selbst zu begleichen
- die Versicherten erhalten von der Praxis bei Barzahlung einen Quittungsbeleg
- die Behandlungspreise für die jeweilige Therapie werden von der Praxis festgelegt; sie können von den Tarifen der GKV abweichen
- Versicherten der GKV wird geraten, sich die verauslagten Beträge im Erstattungsverfahren ausgleichen zu lassen; über die Möglichkeit des Erstattungsweges informieren sich die PatientINNen selbst
- der Leistungserbringer kann nicht haftbar gemacht werden, sofern die GKV den Behandlungspreis nicht oder nur teilweise erstattet
- Prüfpflichten im Hinblick auf die Richtigkeit der Verordnung obliegen der ausstellenden Arztpraxis, dem Patienten oder der GKV, nicht dem Leistungserbringer
Vereinbarung über Vergütung geltend für alle PatientINNen:
Die aktuelle Preisliste hängt in der Praxis aus; sie ist für jeden/jede Patienten/Patientin einsehbar.
- ich akzeptiere die aktuelle Preisliste und entrichte die Vergütung für die Behandlung nach §614 BGB sofort nach der Leistung am Behandlungstag in bar oder mit Kartenzahlung
- ich wurde darüber aufgeklärt, dass die Praxis mit Warteliste und Terminvergabe arbeitet und zur Behandlung an einem vereinbarten Termin jeweils ein/e Therapeut/in und ein freier Arbeitsplatz für mich vorgehalten wird
- ich wurde darüber informiert, dass es bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgen, nicht möglich ist, einen anderen Patienten an meiner Stelle zu behandeln; daher müssen von mir nicht wahrgenommene und nicht rechtzeitig abgesagte Behandlungstermine privat in Höhe des aktuellen Behandlungspreises der bestellten Dienstleistung bezahlt werden (Ausnahmen: schwerwiegende Erkrankungen und Unfall am Datum/Termin; dennoch versuche ich abzusagen)
- die Vergütung ist nicht vom Erfolg der Behandlung abhängig; der/die Therapeut/in hat sich aber zu bemühen, den Dienst bestmöglich zu erbringen, indem er /sie sein/ihr gesamtes fachliches Wissen und Können zum Einsatz bringt
- der Behandlungsvertrag kann vonseiten der Praxis aufgelöst werden, wenn Therapieanweisungen nicht befolgt werden, das Vertrauensverhältnis gestört ist, ein Fehlverhalten vorliegt, die Behandlung abgeschlossen ist oder die erforderliche Fachkunde für weitere erforderliche Schritte nicht vorhanden ist; Auflösung durch PatientINNen erfolgt mindestens durch Absage aller bereits vereinbarten Termine
- meine persönlichen Daten und Ihre Gesundheitsdaten werden in der Praxis gem. den Bestimmungen der Verschwiegenheitspflicht § 203 StGB; § 35 SGB I; § 67 ff. SGB X, dem Bundesdatenschutzgesetz § 5 BDatSG, § 46 Ziffer 14 a-e BDatSG und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung EU-DatSGVo erhoben, bearbeitet und weitergeleitet
Ich erkläre mich mit dieser Vereinbarung einverstanden.
□ Ja □ Nein (eine Behandlung wird evtl. abgelehnt!)
Ich erkläre mich mit der Dokumentation der Behandlung (schriftlich, digital, Fotos der Füße, Situs, Verletzungen, Erkrankungen, Scan der Verordnung), einverstanden.
□ Ja □ Nein (eine Behandlung wird evtl. abgelehnt!)
Ich wünsche, dass mir ein Exemplar dieser Vereinbarung ausgehändigt wird.
□ JA □ Nein □ Aushändigung erfolgt
31134 Hildesheim, ____________________________________________________________________
Ort Datum Unterschrift (Patient/in)
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Therapeut/in